Instrumentenkunst Ederer
 Reparaturen, Neubau und etwas andere Kunst.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerks-
betrieb Instrumentenkunst Ederer, vertreten durch den/ die Geschäftsführer/in, Herr Ederer, Joseph-Hauber-Str. 10, 85221 Dachau,  instrumentenkunstederer@gmail.com  und seinen Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.
5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen


II. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unterneh-
merkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.


III. Allgemeine Verkaufsbedinungen

1. Vertragsschluss und Vertragssprache

1.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt die Muster-GmbH, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine
andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglich-
keit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber Instrumentenkunst Ederer zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei Instrumentenkunst Ederer ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindli-
chen Auftragsbestätigung an Instrumentenkunstederer kommt der Vertrag zwischen der Instrumentenkunst Ederer und dem Kunden zu Stande, spätestens aber mit Lieferung der Ware.

1.2. Die Vertragssprache ist deutsch.

2. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

2.1. Alle Preise verstehen sich in Euro.

2.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

2.3. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgenden:

  • Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Instrumentenkunst Ederer bis zur Erfüllung sämtlicher von Instrumentenkunst Ederer gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
  • Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Instrumentenkunst Ederer erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
  • Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf
    den Dritten übergeht.
  • Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Instrumentenkunst Ederer, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im
    Interesse von Instrumentenkunst Ederer. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Instrumentenkunst Ederer unverzüglich zu benachrichtigen.
  • Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits
    jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Instrumentenkunst Ederer ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der
    Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die von Instrumentenkunst Ederer abgetretenen Forderungen selbst
    einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
  • Auf Verlangen von Instrumentenkunst Ederer hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen
    und Instrumentenkunst Ederer die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen
    und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Instrumentenkunst Ederer  wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von
    Instrumentenkunst Ederer freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

3. Gewährleistung

3.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch
beschränkt.

3.2.  Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Instrumentenkunst Ederer über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch
nicht erfasst.

3.3. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

4. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Instrumentenkunst Ederer nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B.
Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Instrumentenkunst Ederer dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren
hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regel-
mäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.


IV. Allgemeine Reparaturbedingungen

1. Geltungsbereich/Verweis

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

2. Kosten

2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

2.2. Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch die Instrumentenkunst Ederer nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

2.3. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet
wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht
durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.

2.4.  Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und
nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich
hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.

2.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen
Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

2.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages aus-
geführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

3. Kündigung

Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten,
einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die
Kündigung nicht auf Umständen beruht, die Instrumentenkunst Ederer zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt Instrumentenkunst Ederer Rechnung und erstellt
hierfür insbesondere auch eine nachvolziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zah-
lungsfrist zu.

4. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Muster-GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

5. Frist für die Ausführung der Reparatur

5.1. Die Angaben von Instrumentenkunst Ederer über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei den es wurde etwas anderes vereinbart.

5.2. In Fällen nicht voraussehbarer und von Instrumentenkunst Ederer nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaf-
fungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und
Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemesser Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.

6. Abnahme der Reparatur, Übernahme durch den Kunden

6.1. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme
nicht verweigert werden

6.2. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt.
Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

7. erweiteres Pfandrecht

7.1. Instrumentenkunst Ederer steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu.

7.2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend
gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das
Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur Instrumentenkunst Ederer unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Instrumentenkunst Ederer Instandsetzungsarbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Instrumentenkunst Ederer für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

 
 
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